Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design-, Kommunikations- und Fotoleistungen
Jonas Becker · Studio Jonas Becker · Breslauer Straße 31, 65203 Wiesbaden
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Design-, Kommunikations-, Konzept-, Text-, Illustrations-, Fotografie- und damit verbundene Beratungs-, Produktions- und Koordinationsleistungen zwischen Jonas Becker, Studio Jonas Becker, nachfolgend „Designer“, und seinen Auftraggebern.
1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen.
1.3 Eine Anfrage oder Beauftragung des Auftraggebers ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Designers in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Nimmt der Auftraggeber nach Erhalt eines Angebots Leistungen des Designers in Anspruch, insbesondere durch Briefing, Bereitstellung von Inhalten oder Feedback zur Umsetzung, gilt das Angebot als angenommen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Projektvertrag gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Designer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
2.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Projektvertrag.
2.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet, insbesondere zusätzliche Varianten, Medien und Formate, weitere Korrekturschleifen, Produktionsleistungen, Recherchen, Marken- und Schutzrechtsrecherchen, rechtliche Prüfungen, Drucküberwachung, Programmierung, technische Umsetzung, Datenpflege sowie die Herausgabe offener Arbeitsdateien.
2.3 Konzeptions-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen sind auch dann zu vergüten, wenn ein darauf beruhender Entwurf nicht ausgewählt, veröffentlicht oder verwendet wird.
2.4 Soweit keine konkreten gestalterischen Vorgaben vereinbart wurden, besteht innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gestalterische Freiheit. Gestalterische Abweichungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs und der vereinbarten Vorgaben sind kein Mangel.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Vorgaben verantwortlich.
3.3 Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert berechnet werden.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob die Leistung veröffentlicht, eingesetzt oder wirtschaftlich erfolgreich genutzt wird.
4.3 Die Vergütung für Nutzungsrechte richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang. Fehlen einzelne Nutzungsparameter, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer Erweiterung der Nutzungsrechte gegen zusätzliche Vergütung. Soweit einschlägig, kann das Vergütungstarifwerk der Allianz deutscher Designer (AGD) als Orientierung herangezogen werden.
4.4 Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Produktion, Druck, Lizenzen, Models, Locations, Reisen, Material, Versand, Hosting, Programmierung und sonstige zur Durchführung des Auftrags erforderliche Leistungen, werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Der Designer ist berechtigt, solche Leistungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber im eigenen Namen zu beauftragen und die Kosten weiterzuberechnen; das gilt auch für Leistungen, die auf Veranlassung oder nach Freigabe des Auftraggebers beauftragt werden. Bereits verbindlich beauftragte oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben auch dann geschuldet, wenn sich das Projekt durch Änderungswünsche, Verzögerungen, ausbleibende Freigaben oder eine Beendigung des Auftrags verzögert oder erledigt. Für absehbare Fremdkosten kann der Designer vor der Beauftragung eine angemessene Vorauszahlung verlangen und die Beauftragung bis zu deren Eingang zurückstellen.
4.5 Gegenstand der Vergütung ist die Einräumung der jeweils vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken; das gilt auch für das Nutzungsrecht nach Ziffer 7.2 an nicht ausgewählten Entwürfen. Konzeptions-, Entwurfs- und Produktionsleistungen sind Vorstufen dieser Rechteeinräumung und werden mit ihr abgegolten, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Der Umsatzsteuersatz wird im Angebot und in der Rechnung ausgewiesen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Bei umfangreichen Projekten kann der Designer Abschlags- oder Teilzahlungen vereinbaren. Ohne abweichende Regelung sind je ein Drittel bei Auftragserteilung, zur Halbzeit und bei Ablieferung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer die weitere Leistungserbringung, auch in anderen laufenden Projekten desselben Auftraggebers, bis zur Zahlung offener fälliger Forderungen zurückhalten.
5.5 Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt. Bis dahin darf der Auftraggeber die erstellten Leistungen ausschließlich intern zur Prüfung, Abstimmung und Abnahme verwenden. Eine Veröffentlichung oder sonstige externe Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Korrekturen
6.1 Der Umfang der enthaltenen Korrekturen wird im Angebot festgelegt. Ohne abweichende Regelung umfasst das Honorar bis zu zwei inhaltliche und eine gestalterische Korrekturschleife.
6.2 Änderungswünsche sind je Korrekturschleife gebündelt und nachvollziehbar mitzuteilen.
6.3 Zusätzliche Änderungen, Varianten und Korrekturen sowie Änderungen nach einer Freigabe werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots berechnet.
6.4 Änderungen nach erfolgter Abnahme sind ein neuer Auftrag, soweit es sich nicht um einen vom Designer zu vertretenden Mangel handelt.
7. Entwürfe und Konzepte
7.1 Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Layouts, Texte, Claims, Naming-Entwicklungen, Illustrationen, Bildideen und sonstige Entwicklungsstufen dürfen ohne entsprechende Vereinbarung weder genutzt, veröffentlicht, verändert, weiterentwickelt noch Dritten zur Nutzung oder Bearbeitung überlassen werden.
7.2 Nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben beim Designer. Der Auftraggeber erhält an ihnen ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Präsentation, Abstimmung und Dokumentation. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weiterentwicklung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
7.3 Auch soweit einzelne Ideen oder Konzepte mangels hinreichender Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Der Designer bleibt Urheber der von ihm geschaffenen Werke. Das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte verbleiben beim Designer.
8.2 Der Auftraggeber erhält nur die ausdrücklich vereinbarten oder nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Nutzungsrechte können insbesondere nach Nutzungsart, Zweck, Medium, Gebiet, Dauer und Ausschließlichkeit beschränkt werden.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte für den vereinbarten Vertragszweck eingeräumt. Eine Nutzung in weiteren Medien, Produkten, Kampagnen, Märkten, Ländern oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer Erweiterung der Nutzungsrechte.
8.4 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten ist nur zulässig, wenn dies vereinbart wurde oder zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet Dritte, denen er die Werke zugänglich macht, zur Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen.
8.5 Bearbeitungen und Veränderungen sind nur innerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
8.6 Der Designer ist berechtigt, bei Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden, soweit dies nach Art und Üblichkeit der jeweiligen Veröffentlichung angemessen ist. Im Angebot kann Abweichendes vereinbart werden.
8.7 Für die Nutzung der Werke in KI-Systemen gilt Ziffer 14.
8.8 Für eine Nutzung ohne oder über die eingeräumten Rechte hinaus kann der Designer die hierfür angemessene Vergütung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
9. Marken- und rechtliche Prüfungen
9.1 Marken-, Unternehmens-, Domain-, Wettbewerbs-, Design- und persönlichkeitsrechtliche Prüfungen sowie sonstige Schutzrechtsprüfungen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
9.2 Die Entscheidung über Verwendung, Anmeldung oder Registrierung von Gestaltungen, Namen, Marken, Claims, Domains oder sonstigen Ergebnissen trifft der Auftraggeber.
10. Fotografie
10.1 Bei fotografischen Leistungen richten sich Umfang und Vergütung nach dem jeweiligen Angebot, insbesondere nach Aufnahmezeit, Produktionsumfang, Anzahl der Motive, Auswahl, Retusche, Location, Equipment, Assistenz, Styling, Models und Reisekosten.
10.2 Die Vergütung umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Für darüber hinausgehende Nutzungen gilt Ziffer 8.3.
10.3 RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Kameraoriginale und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Die Auswahl der gelieferten Aufnahmen erfolgt nach den für das Projekt vereinbarten Kriterien. Nicht ausgewählte Aufnahmen müssen weder herausgegeben noch dauerhaft gespeichert werden.
10.5 Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Freigaben zu Motiven, Produkten, Personen und von ihm bereitgestellten Materialien zur Verfügung. Soweit der Designer die Beschaffung nicht ausdrücklich übernimmt, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Rechte Dritter verantwortlich.
11. Abnahme
11.1 Soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, kann sie ausdrücklich oder in sonstiger gesetzlich zulässiger Form erfolgen.
11.2 Der Designer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Für die Abnahmefiktion gelten die Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB.
11.3 Der Auftraggeber prüft die Leistungen nach Fertigstellung zeitnah auf erkennbare Mängel und teilt diese nachvollziehbar mit. Mit der Abnahme bestätigt er die sachliche und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Leistung, insbesondere soweit sie auf von ihm bereitgestellten Materialien, Vorgaben oder Freigaben beruht.
12. Haftung
12.1 Der Designer haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Markt-, Umsatz- oder Werbewirkung wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Der Auftraggeber stellt den Designer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Materialien, Daten oder Vorgaben bei vertragsgemäßer Verwendung Rechte Dritter verletzen, soweit der Designer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Designer informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung, soweit zumutbar, mit ihm ab.
13. Einsatz künstlicher Intelligenz durch den Designer
13.1 Der Designer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, soweit dies rechtlich zulässig und für die jeweilige Leistung fachlich geeignet ist.
13.2 Vertrauliche oder personenbezogene Inhalte des Auftraggebers verwendet der Designer nicht zum Training generativer KI-Systeme. Bei Auswahl und Nutzung von KI-Werkzeugen berücksichtigt er Vertraulichkeit, Datenschutz und die vereinbarten Nutzungsanforderungen. Im Angebot kann der Einsatz generativer KI für Kundendaten ausgeschlossen werden.
13.3 Ein für das Arbeitsergebnis wesentlicher Einsatz generativer KI wird offengelegt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4 Für KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Bestandteile wird keine bestimmte urheberrechtliche Schutzfähigkeit, Exklusivität oder rechtliche Unbedenklichkeit geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Rechtliche Prüfungen richten sich nach Ziffer 9.
14. Nutzung der Werke in KI-Systemen
14.1 Der Designer behält sich die Nutzung seiner Werke für Text und Data Mining gemäß § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor.
14.2 Die eingeräumten Nutzungsrechte berechtigen nicht dazu, Werke, nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Texte, Bilder, Gestaltungen oder sonstige vom Designer bereitgestellte Inhalte zum Training oder zur Feinabstimmung von KI-Systemen zu verwenden, sie als Prompt-, Referenz-, Stil- oder Ausgangsmaterial für generative KI-Systeme einzusetzen oder daraus KI-generierte oder KI-abgeleitete Inhalte zu erzeugen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für Bearbeitungen, die einem solchen Zweck dienen.
14.3 Die Nutzung üblicher KI-Funktionen innerhalb von Büro-, Speicher-, Produktions- oder vergleichbaren Softwarewerkzeugen bleibt zulässig, soweit die Werke dabei nicht zum Training von KI-Systemen verwendet und keine neuen Gestaltungen auf ihrer Grundlage erzeugt werden.
14.4 Der Auftraggeber darf Nutzungen nach Ziffer 14.2 auch nicht durch Dritte, Agenturen oder Dienstleister vornehmen lassen und verpflichtet diese entsprechend.
14.5 Eine Nutzung nach Ziffer 14.2 ist nur nach vorheriger Erweiterung der Nutzungsrechte in Textform und gegen zusätzliche Vergütung zulässig. Für unberechtigte Nutzungen gilt Ziffer 8.8.
15. Fremdleistungen und Dritte
15.1 Der Designer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen freie Mitarbeitende, Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
15.2 Fremdleistungen können im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen des Designers beauftragt werden. Bei Beauftragung im Namen des Auftraggebers stellt dieser den Designer im Innenverhältnis frei. Für Kosten und Vorauszahlungen gilt Ziffer 4.4.
15.3 Der Einsatz externer Mitarbeitender oder Dienstleister begründet kein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen diesen und dem Auftraggeber.
16. Eigentum, Arbeitsdateien und Archivierung
16.1 Eigentumsrechte an Arbeitsmaterialien, Originalen, Entwurfsständen und sonstigen Arbeitsunterlagen werden nicht übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
16.2 Offene Arbeitsdateien, insbesondere PSD-, AI-, INDD-, RAW-, Figma-, After-Effects- und 3D-Dateien, werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
16.3 Nach Abschluss des Projekts besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von Projekt-, Arbeits- oder Produktionsdaten, soweit sich eine solche nicht aus gesetzlichen Vorschriften oder einer gesonderten Vereinbarung ergibt.
17. Portfolio und Referenzen
17.1 Der Designer ist berechtigt, veröffentlichte Arbeiten zu Referenz- und Portfoliozwecken auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, bei Wettbewerben und in sonstigen Präsentationen zu zeigen, sofern keine abweichende Vereinbarung oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
17.2 Noch nicht veröffentlichte oder vertrauliche Arbeiten werden erst nach ihrer Veröffentlichung zu Referenzzwecken gezeigt. Der Auftraggeber informiert den Designer über bestehende Vertraulichkeits- oder Veröffentlichungsbeschränkungen.
17.3 Der Auftraggeber stellt dem Designer auf Wunsch unentgeltlich Belegexemplare oder digitale Nachweise der veröffentlichten Arbeiten zur Verfügung.
18. Termine und Verzögerungen
18.1 Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung, Freigaben, Änderungswünsche oder sonstiger vom Designer nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
18.2 Für höhere Gewalt und sonstige außerhalb des Einflussbereichs des Designers liegende Störungen, insbesondere Störungen bei erforderlichen Drittleistungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19. Kündigung und Beendigung
19.1 Die gesetzlichen Kündigungs- und Beendigungsrechte, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, bleiben unberührt.
19.2 Im Falle einer Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Fremdkosten nach Ziffer 4.4 und sonstigen nach Vertrag oder Gesetz geschuldeten Vergütungsbestandteile abgerechnet.
19.3 Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch den Designer liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verletzung vertraglicher Pflichten vor.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.jonas-becker.net/datenschutz.html.
21. Verbraucher
21.1 Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt und gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
21.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. Verlangt der Verbraucher, dass der Designer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen.
22. Öffentliche Auftraggeber
Für öffentliche Auftraggeber können ergänzende Vergabe-, Einkaufs- oder Vertragsbedingungen gelten. Sie gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam einbezogen wurden und eine abweichende Regelung enthalten.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
23.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Wiesbaden Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.